Julius Ritter war offensichtlich einer der Wenigen, die sich zumindest passiv einem Führerbefehl widersetzten. Zu lesen ist: "Stadtamt Oberwart - An Herrn Julius Ritter, Oberwart Nr. 80: Sie haben trotz des Befehls des Führers und trotz der erfolgten Verlauftbarung Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung nicht beflaggt. Diese Nichtbeachtung des Befehls des Führers zeigt ganz deutlich, dass Sie die öffentlichen Anordnungen sabotieren wollen. Ich verhänge daher über Sie vorläufig eine Geldstrafe von 7 Reichsmark, welchen Betrag Sie innerhalb von 3 Tage in der Stadtkasse einzuzahlen haben. - Sollten Sie anlässlich einer späteren Beflaggung wieder den Anordnungen nicht nachkommen, so haben sie sich die schärferen Folgen Ihrer eigenen Nachlässigkeit zuzuschreiben. Oberwart, den 10. Juni 1940 - Bürgermeister Dr. Franz Weisch" (Anm.: Er war Mitglied der NSDAP und Bgm. von 1938 bis 1943; siehe auch Bild #3506); - Darunter findet sich auch folgende Anmerkung. "RM 7,- am heutigen Tage bezahlt; J. Holndonner; 15. 6. 1940"
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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