Die Zeitung schreibt: "Plakatierung in Oberwart. Auf Grund einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 24. d, die am 1. Dezember 1936 in Kraft tritt, dürfen Druckwerke in Hinkunft nur an den hiefür bestimmten acht Plakatwänden, die in der Verordnung näher bezeichnet sind, angeschlagen werden. Wand- und Schaukästen der Vaterländischen Front und ihrer Organisationen sind hievon ausgenommen. Uebertretungen dieser Verordnung werden mit Geld bis 200 Schilling oder Arrest bis zwei Wochen bestraft".
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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