„Aufruf des Geburtsjahrganges 1927! Laut Erlaß des Herrn Reichsministers des Inneren vom 2. April 1943 sind sämtliche männliche Angehörige des Jahrganges 1927 verpflichtet, unverzüglich die Sanierung ihres Gebisses in Angriff nehmen zu lassen. Jeder Jugendliche des Jahrganges 1927 hat Anfang September 1943 von der zuständigen Banndienststelle einen schriftlichen Befehl erhalten, sich zu einem Zahnarzt oder Dentisten seiner Wahl in Behandlung zu begeben. Die Behandlung muß am 1. Mai 1944 abgeschlossen sein. Der Jugendliche erhält von seinem Zahnarzt oder Dentisten eine Bestätigung über Sanierung des Gebisses, welche der Jugendliche bei der Wehrmachtsmusterung im Laufe des Jahres 1944 vorzuweisen hat. Die Behandlung ist kostenlos. - Wenn ein Jugendlicher des Jahrganges 1927 den schriftlichen Befehl nicht erhalten hat, so hat er sich unverzüglich einen solchen Befehl bei seiner zuständigen Banndienststelle zu beschaffen. Mit diesem Befehl übernimmt jeder Zahnarzt und Dentist kostenlos und bevorzugt die Sanierung des Gebisses. - gez. Eduard Danzinger, Hauptbannführer”
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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