„Der unter dem Schlagworte der Selbstbestimmung der Nationen diktierte Trianoner Friede will unser durch tausendjährige Eintracht mit dem Mutterlande verbundenes Gebiet, ohne uns zu befragen, ohne uns auch nur anzuhören, den Kommunisten des besiegten Österreich als Beute hinwerfen. Der erzwungene Anschluß widerspricht jedem Recht, jeder Gerechtigkeit, weil das Selbstbestimmungsrecht mit Füßen getreten und unberücksichtigt bleibt, wodurch wir im Interesse des besiegten Österreich nach tausendjähriger Zusammengehörigkeit dem Mutterlande entrissen werden. - Unser nationales Selbstbewußtsein, unsere historischen Traditionen werden schwer getroffen. Der Haß Österreichs hat unsere ungarischen, deutschen und kroatischen Bürger in brüderliche Eintracht und glühende Vaterlandsliebe verschmolzen. - Um Gerechtigkeit zu wahren und offene, ehrliche internationale Verbindungen aufrecht zu erhalten, um im gegenseitigen Verkehr mit den freien Völkern die Herrschaft des Reiches sowie die Einhaltung aller internationalen Verpflichtungen zu sichern, haben wir zu den Waffen gegriffen, und befindet sich gegenwärtig kein einziger Feind auf heimatlicher Scholle. Um unsere erkämpfte Freiheit zu wahren und zu sichern, proklamieren wir auf dem in Sinne des § 27, Punkt 1, des Trianoner Friedensvertrages geräumten Gebiete die Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Neutralität dieses Gebietes und dessen Einwohner und gründen hiemit das Lajta-Banat [Anm.: auch Leithabanat oder Lajtabánság]. Die Rechte des Staatsoberhauptes werden durch den Banus ausgeübt, welcher durch die verfassungsgründende (Constituante) Versammlung gewählt wird. Die Vollzugsgewalt übt der Banus im Wege des aus sechs Mitgliedern bestehenden Staatsrates, unter dessen Verantwortung aus. - Die Amtssprache ist die ungarische, doch ist jeder Bürger berechtigt, seine Muttersprache überall zu gebrauchen. - Die Gesetze erschienen in ungarischer, deutscher und kroatischer Sprache. Provisorisch bleiben die Gesetze des ungarischen Staates in Kraft. Jeder Bürger des Banates ist vor dem Gesetze ohne Unterschied seiner Nationalität, Sprache, Religion vollkommen gleichberechtigt und Teilhaber der gleichen politischen und bürgerlichen Rechte und Pflichten. Den Inhalt dieser Unabhängigkeits-Proklamation erkennen wir als verpflichtend an, werden selben einhalten und durch andere einhalten lassen und mit unserer Unterschrift und unserem Siegel versehen. - Felsöör, 4. Oktober 1921 - Konstitutions-Versammlung des Lajta-Banates“
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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