Bürgermeisteramt Oberwart Zahl B – 61/45: Bescheid: Auf Grund der Ergebnisse der am 26.7.1945 von der Amtsabordnung der Stadtgemeinde Oberwart gem. § 37 der bgld. Bauordnung durchgeführten Bauverhandlung an Ort und Stelle wird der hierorts unter Hausnummer 154 wohnhaften Maria Schuch über deren Ansuchen vom 23.7.1945 im Sinne § 40 der bgld. Bauordnung die Bewilligung zur Behebung des durch Splittereinwirkung entstandenen Dachschadens unter der Bedingung erteilt, dass die Instandsetzungsarbeiten unter genauester Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften der bgld. Bauordnung durchgeführt werden. – Für die Instandsetzungsarbeiten werden der Bauwerberin folgende Materialien zugebilligt: 50 kg Weisskalk; - Die Fertigstellung der Instandsetzungsarbeiten ist hieramts zu melden. Für diesen Bescheid ist eine Verwaltungsabgabe von RM 7,- zu entrichten. Gegen diesen Bescheid steht die binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung beim Bürgermeisteramt Oberwart einzubringende, an den Bezirksausschuss in Oberwart zu richtende Berufung offen. – Oberwarft am 6.8.1945
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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