In Österreich thematisierte die Bundesregierung Kreisky II, eine Alleinregierung der SPÖ, 1971 in ihrer Regierungserklärung einen Wehrersatzdienst außerhalb des Bundesheeres, und im Jahr darauf wurde eine Regierungsvorlage zum Zivildienstgesetz eingebracht. Am 6. März 1974 wurde das Zivildienstgesetz beschlossen, mit 1. Jänner 1975 trat dieses in Kraft. - Genau damals trat der junge HS-Lehrer Roland Musser seinen Dienst beim Roten Kreuz in Oberwart an. Ein schwerer Autounfall hatte ihn dazu bewogen, als Sanitäter statt als Soldat seine Wehrpflicht abzuleisten, und daher hat er seine Einberufungen so lange hinausgeschoben und beeinsprucht, bis das Gesetz in Kraft war. Wie alle Zivildiener musste auch er seine Gewissensvorbehalte vor der Zivildienstkommission glaubwürdig begründen, und da vielerorts noch Unverständnis für diese Entscheidungen vorherrschend war, wurde man daher oft auch als „Drückeberger“ bezeichnet. Das hat sich erfreulicherweise geändert, und so ist der Zivildienst heute nicht mehr wegzudenken. Zivildienstleistende arbeiten aktuell in vielen, verschiedenen Bereichen, darunter in Krankenhäusern, in der Gesundheitsvorsorge, in Behinderteneinrichtungen, im Rettungsdienste, bei der Feuerwehr, in der Altenpflege, in der Behindertenarbeit und auch in der Kinder- und Jugendarbeit. Heute spielt der Zivildienst eine oft maßgebliche Rolle für all die genannten Einrichtungen und Organisationen und ist von existentieller Bedeutung für manche von ihnen. Angemerkt soll auch werden, dass Zivildiener im Wert von rund 357 Millionen Euro im Jahr arbeiten und oft ehrenamtlich im gewählten Bereich verbleiben. – Man kann also durchaus anmerken, dass Roland Musser und seine Zivildienstkollegen der 1. Stunde wirklich Vordenker und Trendsetter der Zivilgesellschaft waren und das Ihre zum Erfolg des Zivildienstes beigetragen haben.
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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