Man könnte auf den ersten Blick annehmen, dass es sich hier um ein Ersatzdokument für einen Reisepass handelt. Dem ist aber nicht so. Wie das zuständige Ministerium mitteilt, stellt diese "Steuerbehördliche Ausreiselegitimation" selbst keinen Passersatz dar, sondern explizit nur eine steuerrechtliche Erlaubnis durch die Steuerbehörde, mit einem Reisepass auch aus dem Land ausreisen zu dürfen. Gleichwohl der Reisepass im Inland als Identitätsdokument verwendet werden konnte, war er jedoch zur Ausreise alleine nicht ausreichend. Zweck der Ausreiselegitimation war ein Hintanhalten von Steuerflucht.
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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