Roma - Zigeunerkonferenz: Artikel in der Oberwarther Sonntagszeitung vom 22. Jänner 1933 zur "Tagung über die Zigeunerfrage im Burgenland""

Roma - Zigeunerkonferenz: Artikel in der Oberwarther Sonntagszeitung vom 22. Jänner 1933 zur "Tagung über die Zigeunerfrage im Burgenland""

Der dreiseitige Text im vollen Wortlaut: "Über Einladung des Landeshauptmannes Dr. Walheim fand am Sonntag den 15. d. in Oberwarth eine Beratung über die Zigeunerfrage statt, zu welcher die Regierungsmitglieder, alle Nationalräte des Burgenlandes, alle Landtagsabgeordneten und die Bürgermeister des Bezirkes Oberwarth sowie die in Betracht kommenden Behörden des Bezirkes eingeladen waren. In unserem Blatte wurde schon in früheren Jahren gegen die Zigeunerplage in zahlreichen Artikeln zu Felde gezogen. Bereits im Jahre 1885 erschien in unserem Blatte eine Artikelserie aus der Feder des Pfarrers in Holzschlag, Alexander Kirnbauer, der damals voraussehend auf die Gefahren hinwies, welche unseren Gemeinden durch das Anwachsen der Zigeunerkolonien drohten. Nichts ist seither geschehen, um die Folgen dieses drohenden Nebels abzuwenden, und erst jetzt nach 50 Jahren scheint man sich zu einer energischen Tat aufzuraffen. Dass die Verhältnisse sich so arg entwickelten, liegt außer in dem Charakter der Zigeuner, zum Teil auch in unserer Gesellschaft selbst, in ihrem Verhallen gegen dieselben, das sich in übergroßer Indolenz gegen ihr Gebaren manifestierte und nicht zum geringen Teil auch in unseren staatlichen Einrichtungen, namentlich unserer Strafgesetzgebung. Auf allen Seiten sehen wir das Bestreben, den Nebenmenschen in ihrer Not beizuspringen, nur die Zigeuner sind von diesen Behelfen ausgeschlossen. Für sie gibt er keine Wohltätigkeitsanstalten, keine Erziehungsstätten; man lässt sie den Gemeinden, der Gesellschaft zur Last fallen, in einer Zeit, wo jeder einen harten Kamps ums Dasein führt. Nachstehend lassen wir den Bericht über den Verlauf der Enquete folgen und geben der Hoffnung Ausbruch, dass die Zigeunerfrage endlich einer günstigen Lösung zugeführt werden dürfte, umso mehr, als sich nicht nur die Landesregierung, sondern auch die Abgeordneten des Burgenlandes, ohne Unterschied der Partei, in den Dienst dieser Sache gestellt haben, und die Bundesregierung bemüßigt sein wird, helfend einzugreifen, wenn nicht zahlreiche Gemeinden unter der ihnen aufgebürdeten Last zusammenbrechen sollen: Die Tagung fand im großen Saal des Hotel Neubauer unter Vorsitz des Bezirkshauptmannes Oberregierungsrat Mayrhofer statt. Anwesend waren: Für die burgenländische Landesregierung: Landesrat Wagner, die Nationalräte Binder (christlichsozial), Grabenhofer (Landbund) und Saalsik (Sozialdemokrat), die Landtagsabgeordneten Doktor Fuith, Wallner (christichsozial), Pomper (Landbund) und Striny (Sozialdemokrat), Landesgendarmeriekommandant Kuczinsky, für das Amt der Landesregierung Regierungsrat Rottensteiner, vom Bezirksgericht Oberwarth Gerichtsvorsteher Oberlandesgerichtsrat Dr. Pammer und Bezirksrichter Dr. Prinz, Regierungsforstoberkommissär Ing. Dürr, Regierungskommissär Dr. Vestner von der Bezirkshauptmannschaft Güssing und fast sämtliche Bürgermeister und Amtmänner des Bezirkes Oberwarth. - Der Vorsitzende, Oberregierungsrat Dr. Mayrhofer, eröffnet die Versammlung und führt nach Begrüßung der Erschienenen aus: Die Zigeunerplage im Burgenland und insbesondere im politischen Bezirke Oberwarth, hat einen derartigen Umfang angenommen, dass sie in kurzer Zeit den Ruin, insbesondere jener Gemeinden, die zahlreiche Zigeuner beherbergen, herbeiführen muss wobei zu bedenken ist, dass im politischen Bezirke Oberwarth in nicht weniger als 37 Gemeinden Zigeuner siedeln. Es ist eine bekannte Tatsache, dass die Zigeuner sich ungleich rascher vermehren als die bodenständige Bevölkerung, weil ja für sie die Anzahl der Kinder keine Vermehrung der Sorgen bedeutet, da ihre Nachkommenschaft von der Mildtätigkeit der bodenständigen Bevölkerung lebt. Wenn wir bedenken, dass vor 40 Jahren in unserem Bezirk rund 900 Zigeuner ansässig waren und sich bis heute die Zahl der Zigeuner auf ungefähr 3500 erhöhte, sich also fast vervierfacht hat, während die bodenständige Bevölkerung im selben Zeiträume um kaum 20 Prozent gestiegen ist, so dürfen wir uns nicht wundern, wenn in einzelnen Gemeinden die Zigeuner fast 50 Prozent der Bevölkerung erreicht haben. Es ist ja auch schon vorgekommen, dass vor einigen Jahren - wenn auch nur vorübergehend - in der Gemeinde Sulzriegel ein Zigeuner Bürgermeister war. Dass ein solcher Bürgermeister sich naturgemäß in erster Linie um seine Stammesgenossen kümmern wird, ist selbstverständlich, und wohin dann solche Gemeinden kommen, bedarf keiner näheren Ausführung. - Ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich aus die ständige Gefährdung der Sicherheit der Person und des Eigentumes durch die an sich gewalttätige und arbeitsscheue Rasse hinweise, die obendrein eine ständige Gefahr für Seuchenverschleppungen bildet, die Wälder durch Forstfrevel beschädigt und bettelt und sich trotz jahrhundertelanger Versuche an europäische Lebensweise nicht gewöhnen ließ. Wenn Sie sich vor Augen halten, dass bis 1930 von den rund 7000 Zigeunern des Landes 3805 gerichtlich und 2097 von den Verwaltungsbehörden bestraft wurden, so können Sie hieraus entnehmen, dass nur ein Siebentel der Zigeuner unbestraft ist, wobei wir ruhig annehmen können, dass von diesem Siebentel gut die Hälfte nur deshalb der Bestrafung entging, weil ihre Untaten nicht aufgekommen sind. - Die gesetzwidrigen Unternehmungen der Zigeuner die sich in früheren Jahren auf kleinere Diebstähle von Holz, Kartoffeln, Kleidungsstücken usw. beschränkten, nehmen in den letzten Jahren einen immer gefährlicheren Umfang an und so müssen mir insbesondere feststellen, dass die Beteiligung von Zigeunern bei Kasseneinbrüchen wiederholt festgestellt werden konnte. Nur ein ganz geringer Teil von Zigeunern befasst sich mit einer in unserem Sinne bürgerlichen Tätigkeit: so mit Handel von Tongeschirr, billigem Emailgeschirr, andere sammeln Beeren und Schwämme, die sie dann verkaufen. Die hauptsächlichste Handelsware aber ist gestohlenes Gut, wie Geflügel, Kartoffeln udgl. Eine besondere Schwierigkeit bildet auch der Schulunterricht. Die Bezirkshauptmannschaften haben in früheren Jahren besonderes Gewicht daraufgelegt, dass die Zigeunerkinder den Unterricht besuchen und haben sich dann von den Schulleitungen über den Unterrichtserfolg Bericht erstatten lassen. Diese Berichte zeigen interessanterweise, dass vereinzelte Zigeunerkinder wohl einen ganz ungeahnt guten Unterrichtserfolg aufzuweisen hatten, mit der überwiegenden Mehrzahl der Zigeunerkinder aber war nichts anzufangen, weil sie vor allein einer häuslichen Anleitung zum Lernen entbehrten. Niemals aber ist es bisher vorgekommen, dass Zigeunerkinder das in der Schule Erlernte zu einer Nützlichkeit im Leben verwendeten. Es muss vielmehr festgestellt werden, dass sie ihre Schulkenntnisse vielfach zur Verdeckung ihrer verbrecherischen Tätigkeit missbrauchten, woraus hervorgeht, dass die Schulbildung diesen Kindern wohl einiges Wissen beibrachte, auf ihre Charakterbildung jedoch keinerlei Einfluss auszuüben vermochte. Um sich der verwaltungsmäßigen Obsorge über die Zigeuner zu entledigen, hat man ihnen in früheren Zeiten eine Art - allerdings sehr geringer - Autonomie eingeräumt, indem man Zigeunerrichter bestellte, die die Ordnung im Zigeunerlager zu wahren und Streitigkeiten unter ihnen zu schlichten hatte». Die Bestellung zum Zigeunerrichter erfolgte in den seltensten Fällen durch Wahl, sondern zumeist durch Ernennung seitens des nächsten Gendarmerie-Postenkommandanten, der aus Grund seiner Personalkenntnisse den geeignetsten Zigeuner mit dieser Funktion betraute. Eine Lösung der Zigeunerfrage war damit weder gegeben, noch beabsichtigt. - Die burgenländische Landesregierung hat mit dem Erlasse vom 20. August 1922 die politischen Behörden angewiesen, die Zigeuner in ihren Heimatsgemeinden möglichst festzuhalten, sie am Umherwandern zu verhindern und gegen fremde Zigeunerfamilien mit der Ausweisung, Abschaffung oder Abschiebung vorzugehen. - Am 11. Oktober 1922 befasste sich der burgenländische Landtag mit der burgenländischen Zigeunerfrage und führte insbesondere über das Herumwandern der Zigeuner Beschwerde. Mit dem Erlasse vom 28. April 1924 wendet sich die Landesregierung gegen die Unsitte, dass Bürgermeister eintreffenden Zigeunerbanden Anweisungen zur unentgeltlichen Unterkunft in der Gemeinde geben. Alle diese Maßnahmen haben wohl vermocht, die unerträglichsten Auswüchse der Zigeunerplage etwas einzudämmen, konnten aber naturgemäß das Zigeunerproblem im Kerne nicht erfassen. - Andere Staaten haben in den letzten Jahren auch Versuche gemacht, sich der Zigeunerplage etwas zu erwehren. Aus diesen trüben Erfahrungen ist zu schließen, dass die Stimme des Blutes dieser rätselhaften Rasse stärker ist als alle menschlichen Bemühungen, sodass keinerlei Aussicht besteht, sie zu einer Lebensführung nach Art der europäischen Bevölkerung zu veranlassen. Sie werden vielmehr stets ein Fremdkörper bleiben, der eine stete Gefahr für die bodenständige Bevölkerung und für die zivilisierten Nationen bildet. Nicht einmal die Religion war imstande, diesen Menschen moralische Begrifft in unserem Sinne beizubringen. Wirkliches Christentum scheint bei ihnen nicht möglich zu sein. - Es gibt daher lediglich einen einzigen Ausweg, der weder unmenschlich noch unmöglich ist. Da die Zigeunerplage bereits eine mittel- und osteuropäische Frage ist, die einer dringenden Lösung bedarf, sollen nicht unsere Gegenden im Verlaufe weniger Jahrzehnte von den Zigeunern überschwemmt werden, sollte die österreichische Regierung im Verein mit den Regierungen der mittel- und osteuropäischen Nachbarstaaten an den Völkerbund herantreten, womöglich Inseln im Stillen Ozean, die klimatisch für die Unterbringung dieser südlichen Rasse geeignet sind, zur Verfügung zu stellen. Man sage nicht, dass dieser Vorschlag ein phantastischer Plan sei, weil ja die Bestimmungen der Völkerbundsatzung über die Mandatsgebiete für noch unmündige Nationen selbst von wenig besiedelten Inseln im Stillen Ozean sprechen. Dass die Zigeunerfrage bei der unverhältnismäßig großen Vermehrung dieser Rasse nur durch Auswanderung gelöst werden kann, ist klar. Jeder kontinentale Staat, sei er in Europa, sei er auf einem anderen Kontinent, wird sich wehren, Zigeuner aufzunehmen. Aus unbewohnten fruchtbaren Inseln aber könnten sie ungehindert ihren Lebensgewohnheiten nachgehen, ohne einen Schaden für die Zivilisation der weißen Rasse zu bedeuten. - Sodann sprach Landesrat Wagner: Wir haben uns heute hier versammelt, am über eine der brennendsten Fragen des Burgenlandes, besonders des südlichen Burgenlandes, zu beraten: über die Zigeunerfrage. Wie schwer unsere Gemeinden unter der Zigeunerplage leiden, wissen wir alle. Zur Zeit der Landnahme wurde die Zahl der Zigeuner im Burgenland auf rund 5000 geschätzt, bei der Zählung im Jahre 1923 waren es bereits 5480 und heute wird ihre Zahl auf rund 7000 geschätzt. Es gibt Gemeinden, in denen sich die Zahl der Zigeuner in den letzten 20 Jahren vervierfacht hat. Dazu haben sich noch die wirtschaftlichen Verhältnisse, wuie bekannt, stark verschlechtert, wodurch einerseits fast keine Arbeitsgelegenheit mehr für die wenn auch wenigen arbeitswilligen Zigeuner vorhanden ist, andererseits auch die Bauern - die ja hauptsächlich die Last der Zigeuner zu tragen haben - nicht mehr in der Lage sind, die große Anzahl von Zigeunern durch Almosen zu erhalten. Dass auch der gute Wille der Bauern geschwunden ist, ist auch erklärlich, wenn man bedenkt, welche Schäden von den Zigeunern in den verschiedensten Kulturen, besonders in den Hackfrucht- und Obstkulturen verursacht werden. - Durch den Anschluss des Burgenlandes an Österreich sind die Zigeuner gleichberechtigte Staatsbürger geworden, denen alle Rechte eines solchen zustehen, wogegen sie keinerlei Pflichten zu übernehmen gewillt sind und auch in keiner Weise zur Erhaltung des Staates beitragen. Dadurch entsteht die groteske Situation, dass die Zigeuner, die bloß vom Betteln und Diebstahl leben und nie in wie immer gearteter Form etwas zur Erhaltung des Gemeinwesens beitragen, bei der Ausübung der bürgerlichen Rechte den übrigen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Sehr viel trägt zur Verschärfung des Übels die Praxis unserer Gerichte bei. Da der größte Teil der Richter keine Ahnung von dem wahren Wesen der Zigeuner hat und sie nur als arme Menschen betrachtet, sind die Urteile auch stets milde gehalten, wodurch keinerlei abschreckende Wirkung erzielt werden kann. Am schwersten aber sind unsere Gemeinden dadurch getroffen, dass die Zigeuner auch alle Rechte der Armenpflege in Anspruch nehmen können und nach und nach auch in Anspruch nehmen. Wenn Sie bedenken, was es heißt, wenn eine kleine Keuschlergemeinde 40, 50, ja 100 und mehr Menschen erhalten soll, so muss ein jeder Mensch zur Überzeugung kommen, dass die Gemeinden in kürzester Zeit zusammenbrechen. müssen. Ganz trostlos ist die Lage dadurch, dass ein Ende dieses Übels nicht abzusehen ist, im Gegenteil: von Jahr zu Jahr wird es ärger und die Belastung der übrigen Bevölkerung größer. Darum ist es höchste Zeih uns mit dieser Frage zu beschäftigen. Unser Ruf nach Abhilfe darf solange nicht aufhören, bis es die höchsten Stellen zur Kenntnis nehmen, dass hier eine ganz ungeheure Gefahr im Heranwachsen begriffen ist. - Was soll nun geschehen? Um unserer heutigen Tagung die Form einer ernsten Beratung zu wahren, ist es unbedingt notwendig, dass. wir alte Vorschläge, die sich von vornherein schon als undurchführbar erweisen, ausschalten. Dazu gehören vor allem die Vorschläge, die Zigeuner irgendwie zu vertilgen, sie unfruchtbar zu machen oder sie in irgendein überseeisches Land zu deportieren. Die Deportation wäre uns allen zwar am liebsten, aber ich befürchte, dass wir auf der ganzen Welt keine Insel finden, die keinen Herrn hat, und dieser Herr lässt die Zigeuner auf Keinen Fall hinein. Außerdem wäre das ein zu komplizierter und zu langer Weg. Wir können zwar den Bund darauf aufmerksam machen, ich befürchten nur, dass es damit ebenso langsam gehen wird, wie mit der Abrüstung. Wir können nicht auf eine Hilfe warten, die vielleicht erst in zehn Jahren eintritt. Es bleiben uns daher nur zwei Möglichkeiten: 1 Ein Sondergesetz für die Zigeuner, womit in erster Linie allen Zigeunern, die keinen geregelten Erwerb nachweisen können, die bürgerlichen Rechte aberkannt werden. Jeder Zigeuner, der einen regelmäßigen Erwerb nachweist, soll aber das Bürgerrecht haben. Sie sollen also nicht wahllos Parias sein. 2. Einführung der Stockstraft für die Zigeuner. Ich weiß, dass dieser Vorschlag angegriffen werden wird, aber wer die Zigeuner kennt, weiß, dass der Zigeuner nichts mehr fürchtet als diese. Vor der Arreststraft hat er keine Angst, im Gegenteil. 3. Erklärung der Zigeunerfürsorge als Bundessache. 4. Verschärfung der Strafen für Vagabundage, Gelegenheitsdiebstahls und Einbruch. Bei Wiederholung eines derartigen Vergehens oder Verbrechens müsste die Strafe jedes Mal verdoppelt und an Stelle der Arreststrafe Zwangsarbeit treten. Es ist erwiesen, dass die heutige Strafpraxis bei den Zigeunern keinerlei abschreckende Wirkung ausübt. Dabei wäre es ein indirekter Vorteil, dass sie sich in dieser Zeit nicht vermehren können. 5. Die Gemeinden sollen berechtigt sein, die Zigeuner jedes Jahr eine gewisse Zeit für die bloße Verpflegung zu öffentlichen Arbeiten heranzuziehen. (Straßenbau, Meliorationen [Anm.: Bodenkulturmaßnahmen] und dergleichen). Natürlich könnten nur solche Arbeiten verrichtet werden, die ansonsten unterblieben wären. Das soll das Entgelt dafür sein, dass die Zigeunerfamilien das ganze Jahr von der Gemeinde leben. Maßnahmen für eine gänzliche Abhilfe waren: 1. Zentralisierung sämtlicher Zigeuner in einer Siedlung. 2. Dezentralisierung bzw. Verteilung der Zigeuner auf sämtliche Gemeinden des Bundes. 3. Abnahme der Kinder und Unterbringung in Erziehungsheimen. Dies ist bisher praktisch noch nicht erprobt worden. Es ist aber doch möglich, das Zigeunerblut ist nicht mehr rein, es ist mindestens die Hälfte weißes Blut darunter. Haupthindernisse einer Lösung: l. Uninteressiertheit der nicht betroffenen Gemeinden. Wir können es täglich beobachten, dass Gemeindevertreter, die das Glück haben, von dieser Plage nicht betroffen zu sein, über unsere Hilferufe lächelnd hinweggehen und höchstens einen dummen Witz darüber machen. Auch im burgenländischen Landtag werde ich nur ausgelacht, wenn ich die Zigeunerfrage anschneide. Man bedenkt aber nicht, dass, wenn die davon betroffenen Gemeinden unter den Lasten zusammenbrechen, auch die anderen von dem Übel erfasst und zugrunde gerichtet werden. Was hier von den Gemeinden gesagt wurde, gilt auch von unseren Politikern. Diejenigen, die das Übel kennen, und in ihren Wahlkreisen davon betroffen sind, mühen sich ab, eine Lösung zu erreichen, während die andern sich lächelnd zur Seite stellen und nicht bedenken, welche Gefahr für das ganze Land, ja den ganzen Bund hier heranwächst. Es müsste daher unser Hilferuf so laut ertönen, dass keiner mehr darüber lacht. Bürgermeister Simonovits (Althodis) führt aus, dass er für die Verteilung der Zigeuner auf die anderen Gemeinden ist und verlangt auch mehr Rechte für die behördlichen Organe. Amtmann Arnhold (Unterkohlstätten) verliest einen Vorschlag, in welchem er unter anderem ausführt: Sämtliche Zigeuner des Bundeslandes Burgenland sind in einer Reservation unterzubringen. In der Reservation sind Kirchen, und Schulen in ausreichendem Maße aus Bundesmitteln zu errichten und zu erhalten. Desgleichen ist ein Krankenhaus aus Bundesmitteln zu erhalten. Für die Kosten des Ankaufes und der Erhaltung der Reservation hat der Bund aufzukommen. Die Bundesregierung hat das Recht, .in den ersten fünf Jahren einen Zuschlag von 5 Prozent zur Erwerb- und Einkommensteuer sowie zur Grundsteuer einzuheben. Vom sechsten Jahre an hat der Siedler nach seinem Grunde eine angemessene Steuer zu entrichten, die zur Gänze dem Bund zufällt. Amtmann Arnhold hat sich die Mühe genommen, auf Grund der Volkszählungsdaten aus 1910 und den jetzigen Daten die Bevölkerungsbewegung in den zu seinem Kreis gehörigen Gemeinden Glashütten, Günseck und Holzschlag festzustellen. Es ergibt sich danach seit 1910 in Glashütten bei der einheimischen Bevölkerung eine Abnahme von 19 Prozent, bei den Zigeunern eine Zunahme von 60 Prozent; in Günseck bei der einheimischen Bevölkerung eine Abnahme von 9 Prozent, bei den Zigeunern eine Zunahme von 50 Prozent und in Holzschlag bei der einheimischen Bevölkerung eine Zunahme von 2 Prozent, bei den Zigeunern eine Zunahme von 60 Prozent. Für eine einzige Zjgeunermutter samt Kind sollen wir etwa 10.000 Schilling an Verpflegskosten zahlen. Das können unsere Gemeinden unmöglich ertragen. Ich habe bereits der Landesregierung mit der Selbsthilfe gedroht, und wenn hier keine Abhilfe geschossen wird, wird es dazu kommen müssen. Nationalrat Sassik: Ich habe im Parlament im Einvernehmen mit den übrigen Abgeordneten des Burgenlandes die Zigeunerfrage angeschnitten. Alle Parteien sind an dieser Frage interessiert, auch die Abgeordneten aus den übrigen Bundesländern. Der Wert der heutigen Versammlung ist der, dass wir von Ihnen eine Unterstützung in unserem Kampfe bekommen, dass die ganzen Bürgermeister eines Bezirkes nach Abhilfe rufen. Wir wollen von Ihnen Anregungen bekommen, nicht Klagen hören, die wir ohnehin kennen. Die Zigeunerfrage ist keine burgenländische und keine österreichische Frage, sie ist bereits zu einer europäischen Frage geworden. Wir werden in dieser Frage keine Ruhe geben und bei der Budgetberatung beim Kapitel Inneres darüber sprechen, Die Gemeinden bringen lieber für die Arbeitslosen Hilfe, bevor sie sich von den Zigeunern die ganze Ordnung zerstören lassen. Wir können die Zigeuner aber nicht als Vieh behandeln, sondern müssen sie aus dem Elend, in das sie durch die Versäumnisse von Jahrzehnten gekommen sind, herausführen. Nationalrat Grabenhofer: Als das Burgenland an Österreich angegliedert wurde, ist uns von allen Seiten versprochen worden, dass die Zigeunerfrage in kurzer Zeit von Österreich gelöst werden wird. Wir sind nun das zwölfte Jahr an Österreich angegliedert, und bis jetzt ist in dieser Frage nichts geschehen. Was heute hier stattfindet, ist die erste Etappe zur Lösung der Zigeunerfrage. Die Frage ist bestimmt dringend. Ich weise auf meine eigene Heimatgemeinde hin, die im Jahre 1878 die Zigeuner vom oberen Ort in den unteren Ort delogiert hat. Damals hatten wir l1 Zigeuner, heute schreiben wir 1938 und haben 140 Zigeuner. Bei uns haben sich die Zigeuner in 50 Jahren mehr als verzehnfacht, und wenn ich die hier versammelten Bürgermeister frage, so weiß ich, dass es mehrere solche Gemeinden gibt. Ich verweise darauf, dass in meiner eigenen Heimatgemeinde Unterschützen im Jahre 1932 neun Kinder geboren sind, bei den Zigeunern aber zwölf. Es gibt in unserer Gemeinde 17 Zigeunerjünglinge, die heiraten wollen. Die Folgen sind nicht abzusehen. Man kann bestimmt mit 25 Zigeunergeburten im Jahr rechnen. Ich habe mir ausgerechnet, dass in 25 Jahren Unterschützen, das jetzt 735 Einwohner zählt, auf diese Art 1200 Zigeuner haben wird: Das wird auch in den übrigen Gemeinden mit Zigeunern eintreten, denn ihre Vermehrung ist wirklich furchtbar. Das muss uns also wirklich mit Sorge erfüllen. Ich betone nochmals, dass die Parteien, die in der Regierung sitzen, sich damit im Klaren sind, dass die Zigeunerfrage gelöst werden muss. Ich weiß aber auch, dass große Schwierigkeiten da sind, dass die Zigeunerfrage schwer zu lösen ist, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Vertrauen Sie uns, in kurzer Zeit werden wir die Frage im Nationalrat aufwerfen und ich verspreche Ihnen, dass wir nicht ruhen und rasten werden, bis die Zigeunerfrage endlich gelöst ist, bevor noch die Katastrophe eintritt. Ich bin überzeugt, dass mit der Zeit die Katastrophe kommen wird. Wir werden so weit kommen, dass die Bauern auswandern müssen, dass der Grund total entwertet wird, weil es zu derartigen Gemeindelasten kommt, die die Bauern nicht erschwingen können. Das ist also die erste Etappe. Wir werden zur Bundesregierung gehen und sie bitten, etwas zu unternehmen, damit eine Erleichterung geschaffen wird und damit die Frage dann mit der Zeit vollkommen gelöst wird. In der zweiten Etappe werden wir nicht mehr bitten, sondern fordern. Das sage ich, und ich bin kein Revolutionär. Und wenn dann auch nichts geschieht, wrd die dritte Etappe kommen: die Selbsthilfe. Ich möchte Sie daher bitten, zu Ihren Vertretern in der Landesregierung und in der Bundesregierung Vertrauen zu haben, wir versprechen Ihnen, dass wir alles in Anwendung bringen werden, um die Zigeunerfrage ihrer Lösung zuzuführen. Bezirksforstoberkommissär Ing. Dürr bespricht die Frage vom forstlichen Standpunkt und weist nach, welcher Schaden durch die Zigeuner der Forstwirtschaft zugefügt wird, und zwar nur im Bezirk Oberwarth: Wir haben hier rund 5600 Zigeuner. Eine Familie zu sieben Köpfen gerechnet, ergibt das 800 Familien. Die Holznutzungen, die sie für den täglichen Unterhalt benötigen, holen sie sich meist aus den Bauern- und Gemeinschaftswäldern. Meine Zusammenstellung ergibt folgendes Bild: Für Eigenbedarf. 1. Nutzholz (Raufen, Stangen, Pfosten usw.) je Haushalt 0.25 Festmeter ist gleich 200 Festmeter zu 10 Schilling, ist gleich 2000 Schilling. 2. Brennholz (Scheiter, Prügel, Äste usw.) je Haushalt 10 Raummeter, ist gleich 8000 Raummeter, hiervon ein Drittel Ast- und Fallhölzer nicht bewertet, zwei Drittel, das sind rund 5300 Raummeter, meist aus Forstfrevel und Diebstählen, je Raummeter zu 5 Schilling, ist gleich 26.600 Schilling. Für Verkaufszwecke. 1. Kienholz. Erzeugung je Familie und Jahr ein Raummeter, ist gleich 800 Raummeter, hiervon zwei Drittel Wurzelstockholz ohne Wert, ein Drittel aus Forstfrevel, ist gleich 34 Raummeter zu 30 Schilling, ist gleich 1020 Schilling. 2. Weinstecken und Christbäume. 3000 laufende Meier zu 10 Groschen das Stück, ist gleich 300 Schilling. Schäden: 1. Kulturschäden 500 Schilling. 2. Bestandschäden (Anhacken, Rindeln, Ringeln, Ankienen usw./ je Hotter 100 Schilling, ist gleich 8400 Schilling. 3. Jagd (Fangen von. Lebendwild, Fischen, Nestklauben) je Hotter 50 Schilling, ist gleich 4200 Schilling. Das macht zusammen: 39.920 Schilling, also rund 40.000 Schilling. Dazu kommen noch die aus Walddiebstählen und Forstfrevel erwachsenen Kosten für die Verhandlungen bei den politischen Behörden und Gerichten. Außerdem erzielen die Zigeuner aus dem Erlös von rund 5000 Liter Beerenobst und 6000 Kilogramm Schwämmen rund 5000 Schilling. Der Wald ist überhaupt das Freigebiet der Zigeuner. Bürgermeister Glatz (Grodnau) führt einige konkrete Fälle an, die die unerträgliche Belastung der Gemeinden für die Verpflegskosten für die Zigeuner zeigen, Kommerzialrat Gräf (Bad Tatzmannsdorf) ist erstaunt, dass nicht nur die von der Zigeunerplage unmittelbar Betroffenen von dieser Plage Kenntnis haben. Es sei schon viel versprochen worden, er muss jedoch fragen, warum bisher nichts geschehen ist. Die Vorschläge seien gut, man müsse aber fordern, dass mit der Durchführung der Vorschläge rasch begonnen wird. Er schlägt im Namen mehrerer Gemeindevertretungen folgende Entschließung vor: Die Abgeordneten des Nationalrates, des burgenländischen Landtages und die burgenländische Landesregierung werden ersucht, ungesäumt die nötigen gesetzlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Zigeunerfrage, die vornehmlich ein brennendes Problem des Burgenlandes ist, mit der Zeit aber auch die anderen Bundesländer in Mitleidenschaft ziehen wird, eine derartige Regelung erfahre, dass vor allem die Gemeinden, die durch die stets wachsenden Ausgaben für die Zigeuner nahe am Ruin stehen, wirksam entlastet und die Bevölkerung einerseits in sicherheitspolizeilicher Beziehung geschützt und andererseits von der in unserer wirtschaftlich ohnehin schweren Zeit nachgerade unerträglich gewordenen Bettelei, die auch demoralisierend wirkt, verschont werde. Bezirksrichter Dr. Prinz verliest in Ergänzung der vorgebrachten statistischen Daten folgende Übersicht über die durch die Strafsachen betreffenden Zigeuner im Jahre 1932 beim Bezirksgericht Oberwarth ausgelaufenen Kosten. 54 Untersuchungshäftlinge zu 674 Verpflegstagen, 416 Strafgefangene zu 3729 Verpflegstagen, 9 politische Häftlinge zu 9 Verpflegstagen, 18 Gefällsstrafhäftlinge zu 26 Verpflegstagen, zusammen 4438 Verpflegstage. 4438 Verpflegstage ist gleich 2662.80 Schilling, 4438 Brotportionen ist gleich 1198.26 Schilling, 353 Fleisch-Portionen ist gleich 138,56 Schilling; ergibt zusammen an Verpflegskosten 4033,62 Schilling. Hierzu kämmen bei einer durchschnittlichen Zeugengebühr von 4 Schilling und bei der durchschnittlichen Vorführungsgebühr von 10 Schilling monatlich an Zeugengebühren, die anlässlich Zigeunerverhandlungen entstehen, mindestens 180 Schilling und an Vorführungskosten hauptsächlich zum Strafantritt monatlich mindestens 80 Schilling. Daher Jahresdurchschnitt für Zeugengebühren 2160 Schilling und Jahresdurchschnitt für Vorführungskosten 960 Schilling. Diese Zusammenstellung ergibt sohin einen Gesamtaufwand von Verpflegskosten 4033.62 Schilling, Zeugengebühren 2160 Schilling und Vorführungskosten 960 Schilling, ergibt zusammen 7153.62 Schilling. Schließlich wurden, wie aus den Voruntersuchungen und Vorerhebungen beim Bezirksgericht Oberwarth hervorgeht, im Jahre 1932 46 Anklagen wegen Verbrechens und Vergehens gegen zusammen 81 Zigeuner beim Landesgericht für Strafsachen Wien 2 erhoben. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Hauptverhandlungen in diesen Schöffengerichtssachen meistens beim Bezirksgerichte Oberwarth durchgeführt werden und die Zeugengebühren für eine Verhandlung mit einem Minimum von 12 Schilling eingesetzt werden, ergibt sich ein weiterer Kostenaufwand an Zeugengebühren von 552 Schilling. Unter der Annahme, dass von den 81 angeklagten Zigeunern nur 60 Zigeuner schuldig gesprochen wurden, worüber in den hiergerichtlichen Registern keine Aufzeichnungen bestehen, und jeder eine Durchschnittsstrafe von 2 Monaten Kerker oder Arrest bekommen hat, ergeben sich weiters 3600 Verpflegstage, wovon 300 Verpflegstage als in Untersuchungshaft verbüßt und oben angeführt, abgezogen werden. Es bleiben somit 3300 Verpflegstage mit einem durchschnittlichen Kostenaufwand von 90 Groschen pro Tag, daher ausgelaufene Kosten für die Verpflegung 2970 Schilling. Aus dieser Übersicht geht hervor, dass die durch die Zigeuner verursachten Kosten der Strafrechtspflege im Bezirke Oberwarth im Jahre 1932 über 10.000 Schilling ausmachen. Nationalrat Binder stellt fest, dass in der Zigeunerfrage vollkommene Einigkeit herrscht.- Als der gangbarste Weg zur Lösung der Zigeunerfrage erscheint ihm die Erziehung der Zigeunerkinder in Erziehungsheimen. Von der Ansiedlung der Zigeuner hält er nichts. Er verspricht im Namen aller Parteien, dass die Nationalräte die hier zu fassende Resolution im Parlament zur Sprache bringen: werden. Landtagsabgeordneter Dr. Fuith bezeichnet es als das Notwendigste, dass jenen Gemeinden, die bereits in Exekution. stehen, geholfen werde. Er befürchtet, dass die Lösung, welcher Art immer sie sei, im Nationalrat lange dauern wird. Für besonders wichtig hält er die gesetzliche Festlegung, dass die Zjgeunerfürsorge keine Gemeindeangelegenheit, sondern eine Bundesangelegenheit ist und dass das Burgenland aus diese Weise vom Bund eine Unterstützung bekommt. Regierungsrat Rottensteiner erklärt als Vorstand der Abteilung der Landesregierung, in deren Kompetenz die Zigeunerfrage fällt, dass die Zigeunerfrage auch für die Landesregierung schon seit Jahren eine Zigeunerplage ist. Die Landesregierung bestürme schon seit Jahren das Bundeskanzleramt, damit hier eine Abhilfe geschaffen wird, bisher jedoch ohne Erfolg. Es sei zwar eine Gesetzesvorlage schon ausgearbeitet worden, leider ist sie steckengeblieben, weil die Frage für die anderen Länder nicht brennend ist. Die Landesregierung habe sich auch bereits mit allen möglichen Projekten befasst, sie könne sich aber mit undurchführbaren Vorschlägen nicht abgeben. Seine Abteilung stehe auf dem Standpunkt, dass mit den bisherigen polizeilichen Maßnahmen das Auslangen nicht gefunden werden könne und dass auch die Fürsorge-Maßnahmen zur Lösung der Zigeunerfrage nicht ausreichen. Sodann erläuterte er in Schlagworten die Zigeuner-Vorlage, die jedoch in verschiedener Richtung verbesserungs- und ergänzungsbedürftig ist, um auf das Burgenland anwendbar zu sein. Landtagsabgeordneter Striny erklärt, die Zigeunerfrage könne allerdings nicht von heute auf morgen gelöst werden. Die Abgeordneten aller Parteien versprechen aber, dass sie sich mit der Frage eingehend beschäftigen werden, damit wenigstens ein teilweiser Erfolg erzielt werden kann. Bürgermeister Laschober (Stuben) erklärt, dass die Lösung der Zigeunerfrage auch jene Gemeinden angehe, die noch keine Zigeuner haben. Alle guten Vorschläge, die hier laut geworden sind, dürfen jedoch kein leeres Geschwätz bleiben, sondern müssen in die Tat umgesetzt werden. Die Frage ist brennend, denn wenn eine Gemeinde alles für die Zigeuner tun muss, bleibt für die Steuerzahlung kein Geld übrig. - Zum Schluss ergriff Landesrat Wagner das Wort und schlägt vor, dass seitens der Bezirkshauptmannschaft der Landesregierung und durch die Landesregierung der Bundesregierung folgende Resolution vorgelegt werden: „Die am 15. Jänner 1933 versammelten Vertreter der von der Zigeunerplage bedrohten Gemeinden fordern: 1. Ein Sondergesetz für Zigeuner, mit welchem in erster Linie allen Zigeunern, die keinem geregelten Erwerb nachgehen, die staatsbürgerlichen Rechte aberkannt werden. 2. Erklärung der Zigeunerfürsorge als Bundessache. 3. Verschärfung der Strafen für Vagabundage, Gelegenheitsdiebstahl und Einbruch. Bei Wiederholung eines derartigen Vergehens oder Verbrechens soll die Strafe jedes Mal verdoppelt und an Stelle der Freiheitsstrafe Zwangsarbeit treten. 4. Die Gemeinden sollen berechtigt sein, die Zigeuner jedes Jahr eine gewisse Zeit für die bloße Verpflegung zu öffentlichen Arbeiten heranzuziehen. Natürlich dürfen nur solche Arbeiten verrichtet werden, die ansonsten unterblieben wären." Diese vier Punkte können aus gesetzgeberischem Wege verwirklicht werden und kosten kein Geld. Er richtet noch an die Herren vom Gericht die Bitte, der Gendarmerie soweit als möglich an die Hand zergehen und sie zu schützen, damit die Gendarmen nicht von Zigeunern terrorisiert werden. Weiters bittet er die Vertreter der Presse, die Bestrebungen zur Lösung der Zigeunerfrage zu unterstützen und für die heutige Versammlung den nötigen Resonanzboden zu schaffen. Die Landesregierung habe bereits beschlossen, die Forderungen, die heute hier gestellt werden, vor der Bundesregierung korporativ zu vertreten. Wenn es hier zu einer Zusammenarbeit: kommt, so werde es auch zum Erfolg kommen. Er schließt mit den Worten: „Wir bilden hier sozusagen eine Notgemeinschaft und wollen alles Trennende beseitigen, denn es gilt, unsere deutschen Bauern von einem Parasiten zu befreien. Und wir werden das auch erreichen!" (Stürmischer Beifall). Der Vorsitzende, Oberregierungsrat Dr. Mayrhofer schließt nach Konstatierung der einstimmigen Annahme der Resolution mit den Worten des Dankes die Versammlung."

JAHR DER ENTSTEHUNG

1933

ANGABEN ZUR HERKUNFT DES BILDES

Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER

Herkunft des Bildes: © ÖNB – ANNO: Historische österreichische Zeitschriften und Zeitungen

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