Zigeunerkonferenz“, 15. Jänner 1933 in Oberwart: Dabei anwesend waren für die bgld. Landesregierung LR Hans Wagner, die Nationalräte Franz Binder (Christlichsozialer), Gottlieb Grabenhofer (Landbund), Raimund Sassik (Sozialdemokrat), die Landtagsabgeordneten Dr. Karl Fuith aus Oberwart und Wallner (Christlichsoziale), Pomper (Landbund) und Striny (Sozialkdemokrat), Landesgendarmeriekdt. Oberst. Ladislaus Kuczynski, für das Amt der bgld. Landesregierung RR Rottensteiner, vom Bezirksgericht Oberwart Gerichtsvorsteher OLGR Dr. Pammer und Bezirksrichter Dr. Prinz, Regierungsforstoberkommisär Ing. Dürr, Regierungskommisär Dr. Vastner von der BH Güssing und fast sämtliche Bürgermeister und Amtmänner des Bezirks Oberwart. - Bezirkshauptmann Dr. Ernst Mayerhofer führte in seiner Begrüßung aus, dass die „Zigeunerplage“ im Burgenland und insbesondere im politischen Bezirk Oberwart einen derartigen Umfang genommen hätte, dass sie in kurzer Zeit den Ruin insbesonders jener Gemeinden, die zahlreiche „Zigeuner“ beherbergen, herbeiführen müsse. Landesrat Wagner sah als Ursache für alle Probleme die erstaunliche Vermehrung der Roma in den letzten Jahrzehnten und die wirtschaftliche Krise. Mit typischen antidemokratischen Mustern argumentierte Wagner, in dem er sinngemäß meinte: „Unsere österreichische Verfassung und unsere auf Humanität aufgebauten Gesetze“ hätten die ‚Zigeunerplage‘ verschärft. Auf der Konferenz wurde in Erwägung gezogen, die „Zigeuner“ auf wenig besiedelte Inseln im Stillen Ozean zu deportieren, ebenso die Möglichkeit der Ermordung und der massenhaften Sterilisation. Augenscheinlich wurde im Jänner 1933 von offiziellen Vertretern des Landes, der Gemeinden, der Gendarmerie und der Justiz bereits angedacht, was die Nationalsozialisten später verwirklichten. Landesrat Wagner schlug ein eigenes „Zigeunergesetz“ vor. Durch die Verordnung sollten nicht nur allen „Zigeunern“ ohne geregelten Erwerb die bürgerlichen Rechte aberkannt werden, sondern auch die Stockstrafe wiedereingeführt werden. Die „Zigeunerfürsorge“ sollte zur Bundessache erklärt werden, damit die Gemeinden finanziell entlastet sind. Nach weiteren Hetztiraden wurde eine vom Landesrat Wagner eingebrachte Resolution an die Bundesregierung beschlossen: 1. Ein Sondergesetz für Zigeuner, mit welchem in erster Linie allen Zigeunern, die keinem geregelten Erwerb nachgehen, die staatsbürgerlichen Rechte aberkannt werden. 2. Erklärung der Zigeunerfrage als Bundessache; 3. Verschärfung der Strafe für Vagabundage Gelegenheitsdiebstahl und Einbruch. Bei Wiederholung eines derartigen Vergehens oder Verbrechens soll die Strafe verdoppelt werden und an Stelle der Arreststrafe Zwangsarbeit treten. 4. Die Gemeinden sollen berechtigt sein, die Zigeuner jedes Jahr eine gewisse Zeit für die bloße Verpflegung zu öffentlichen Arbeiten heranzuziehen. Natürlich dürfen nur solche Arbeiten verrichtet werden, die ansonsten unterblieben wären. - Der Landesrat bittet die Vertreter der Presse, die Bestrebungen zur Lösung der „Zigeunerfrage“ zu unterstützen und den nötigen Resonanzboden zu schaffen. Er schließt mit den Worten: „Wir bilden hier sozusagen eine Notgemeinschaft und wollen alles Trennende beseitigen, denn es gilt unsere deutschen Bauern von einem Parasiten zu befreien! Und wir werden das auch erreichen!“ Die „Zigeunerkonferenz“ von 1933 blieb ohne unmittelbare Konsequenzen. Nach dem „Anschluss“ Österreichs waren etwaige vorherige Rücksichten beseitigt, denn die darauffolgenden Aktionen von Behörden bewirkten eine Radikalisierung der Politik gegen „Zigeuner“ im gesamten „Großdeutschen Reich“, wobei österreichische Behörden und Politiker „Impulsgeber“ waren. - Nach "Romano Kipo 1/18 - Radikale Resolution bei Zigeunerkonferenz"
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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