Anteilsschein, mit dem die unterzeichnende Genossenschaft anerkennt, dass Marton Benkö OW 302 der Genossenschaftskasse einen Anteil, also fünfzig Kronen, vollständig in die Genossenschaftskasse eingezahlt hat und ihm somit alle Rechte zustehen, die ordentlichen Geschäftsmitgliedern im Sinne der Grundordnung der Genossenschaft zustehen; andererseits müssen alle Pflichten erfüllt werden, die dem Mitglied nach den Grundregeln obliegen. – Datum: Oberwart, 1. Jänner 1920; Verbraucher- und Einzelhandelsgenossenschaft Oberwarth – Direktor Alexander Sisko und Direktor Karl Michel
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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