Amtmann/Amtsleiter: Die AmtleiterInnen der Stadtgemeinde in der II. Republik (Hutter/Stieber/Fülöp/Gischwert/Massing/Poiger)

Amtmann/Amtsleiter: Die AmtleiterInnen der Stadtgemeinde in der II. Republik (Hutter/Stieber/Fülöp/Gischwert/Massing/Poiger)

Bemerkenswert ist, dass bis heute in den aktuell ca. 80 Jahren nur sechs Personen an der Spitze der Gemeindeverwaltung standen und die bereits 14 Bürgermeister in ihrer Tätigkeit unterstützten. - J.v.l.n.r. oben: a ) 1925 bis 1961: Josef Hutter (*1895/+1971) - über alle Systemumbrüche hinweg (Angliederung an Österreich‚ Ständestaat, Nazi-Zeit, Anschluss und Kriegsende, II. Republik); b) 1961 – 1977: OAR Gustav Stieber; c) 1977 – 1995: OAR Ludwig Fülöp (*1934/+2007); unten d) 1995 – 2015: OAR Werner Gilschwert (*1955); e) 2015 – 2019: Mag: Katja M. Massing MBA (*1972); f) 2019 – lfd.: Ing. Roland Poiger MBA (*1978); - Amtmänner davor war Andreas Nemecz (1902—1935) und dann neben ihm seit 1922 zweiter Sekretär und Amtmann Josef Hutter, dieser von 1935 an Oberamtmann bis 1961, Gustav Stieber ab 1935 zweiter Amtmann. Letzterer leitet seit 1961 als Oberamtmann das Stadtamt, mit Ludwig Fülöp seit 1954 als drittem, seit 1961 als zweitem Amtmann und einer Matrikenführerin. // In "Oberwart - Stadt der Vielfalt" ist dazu folgendes zu finden: "Egal ob große oder kleine Gemeinde – die Funktion der Amtsleitung hat eine hohe Bedeutung und ist mit großer Verantwortung verbunden. Das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz definiert diese Postion wie folgt: Alle der Gemeinde obliegenden Aufgaben werden durch das Gemeindeamt besorgt. Es besteht aus der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister als Vorstand sowie der Leiterin oder dem Leiter des Gemeindeamtes und den übrigen Bediensteten. Die Leiterin oder der Leiter des Gemeindeamtes hat für einen gesetzmäßigen, einheitlichen sowie sparsamen, geregelten, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Geschäftsgang in sämtlichen Geschäften der Gemeinde zu sorgen; ihr oder ihm obliegt auch die Führung der Dienst- und Fachaufsicht über alle Gemeindebediensteten. Die Leiterin oder der Leiter des Gemeindeamtes führt die Verwendungsbezeichnung Amtfrau oder Amtmann." - © LexLiszt

JAHR DER ENTSTEHUNG

2023

ANGABEN ZUR HERKUNFT DES BILDES

Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER

Herkunft des Bildes: Die Einzelfotos wurden von Herrn Martin Übelher zur Verfügung gestellt

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