Zu dieser Läutordnung ist zu erwähnen, dass sie in Oberwart die einzige ist, die im Todesfall beim Ausläuten einen Unterschied zwischen Mann und Frau macht. - BEGRÄBNIS - FRAU: 9.45 GROSSE GLOCKE EINSCHALTEN, 9.47 30 Sek. AUSSCHALTEN, 9.47 48 Sek. EINSCHALTEN - NUR GROSSE GLOCKE, 9.50 31 Sek. AUSSCHALTEN, 9.50 49 Sek. GROSSE - und 4 Sek. KLEINE GLOCKE, BIS 10.00, 20 Sek. AUSSCHALTEN, 14.45 BEIDE GLOCKEN EINSCHALTEN UND 15.00 nach 20 Sek. AUSSCHALTEN; BEGRÄBNIS – MANN: 9.45 GROSSE GLOCKE EINSCHALTEN, 9.46 35 Sek. AUSSCHALTEN, 9.46 55 Sek. GROSSE GLOCKE EINSCHALTEN, 9.48 35 Sek. AUSSCHALTEN, 9.48 55 Sek.GROSSE GLOCKE EINSCHALTEN, 9.50 35 Sek. AUSSCHALTEN, 9.51 GROSSE GLOCKE EINSCHALTEN und 4 Sek. KLEINE GLOCKE, BIS 10.00 - nach 20 Sek. AUSSCHALTEN; // 1. Von Montag-Sonntag: 7:45 Kleine Glocke 4 Minuten; 2. Sonntags und an kirchlichen Feiertagen: 8:30 Große Gl. 6 Minuten, 9:00 Kleine Gl. 6 Minuten, 9:30 beide Glocken 6 Minuten; 3. Bei Hochzeiten: Auf Zeichen des Herrn Pfarrers bis das Orgelspiel beginnt; 4. Bei Begräbnis am Vortag – Ausläuten: 9:45-10:00 Mann oder Frau, siehe Aushang, Hissen der Fahne bei jeder Aufbahrung in der Halle; Am Begräbnistag – Ausläuten: 9:45-10:00 Beide Glocken ohne absetzten; nach Beendigung der Kondolenz beide Glocken ca. 5 Minuten;
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
Kommentare
Sie haben eine Frage zu dem Bild oder möchten einen Kommentar dazu abgeben? Registrieren Sie sich bitte mit Namen und Email-Adresse bzw. melden Sie sich unter LOGIN an, wenn Sie schon registriert sind.