Die Arbeitsbücher, eingeführt per Gesetz vom 26.02.1935, wurden von den Arbeitsämtern ausgestelllt. Vermerkt wurden detaillierte Angaben zur Berufsausbildung. "Möglichst genau anzugeben" waren ebenfalls alle "bisherigen Beschäftigungsarten von längerer Dauer".
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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