Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) zurück. Der jeweilige Pfarrgemeinderat setzt sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. In Oberwart kam es unter Stadtpfarrer Dr. Ladislaus Triber schon sehr frühzeitig während des Baues der Osterkirche und dann unmittelbar danach zur Mitwirkung der gewählten Gemeindemitglieder und zur Wahl des ersten Pfarrgemeinderats. Der 1. provisorische Pfarrgemeinderat nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde in diesem Sinn 1970 eingesetzt, im Jahre 1974 der 1. ordentliche Pfarrgemeinderat 1974 gewählt.
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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