Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) zurück. Der jeweilige Pfarrgemeinderat setzt sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. - Das Foto zeigt einige der Personen, die zur Zeit des Neubaues der Osterkirche in der Pfarre gewirkt haben. - Der 1. provisorische Pfarrgemeinderat nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde in diesem Sinn 1970 eingesetzt, im Jahre 1974 der 1. ordentliche Pfarrgemeinderat 1974 gewählt.
Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER
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