Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderats und aktive Gemeindemitglieder der röm. kath. Pfarrgemeinde (2)

Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderats und aktive Gemeindemitglieder der röm. kath. Pfarrgemeinde (2)

Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) zurück. Der jeweilige Pfarrgemeinderat setzt sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. - Das Foto zeigt einige der Personen, die zur Zeit des Neubaues der Osterkirche in der Pfarre gewirkt haben. - Der 1. provisorische Pfarrgemeinderat nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde in diesem Sinn 1970 eingesetzt, im Jahre 1974 der 1. ordentliche Pfarrgemeinderat 1974 gewählt.

JAHR DER ENTSTEHUNG

1970

ANGABEN ZUR HERKUNFT DES BILDES

Hochgeladen von: Tillfried SCHOBER

Herkunft des Bildes: Zur Verfügung gestellt von der röm. kath. Pfarre / Pfarrer Dr. Erich Seifner

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